Von vielen Seiten wurden wir gebeten bei der Ausfüllung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes zu unterstützen. Wir haben diese Bitte aufgegriffen und versuchen mit den nachfolgenden Informationen diese Hilfe zu bieten.
Vorgesehen ist, dass die Erklärung zur Feststellung des Grundwertes elektronisch über das Elster-Portal dem Finanzamt übermittelt wird.
1.1 Abgabe der Erklärung ohne Elster (-Zertifikat)
Für einfach gelagerte Sachverhalte (unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen) wird Ihnen unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de eine vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit für die Steuererklärung zur Verfügung gestellt.
1.2 Was kann ich tun, wenn ich meine Erklärung nicht online
abgeben kann?
Sollten Sie weder Computer noch Internetzugang besitzen, können Sie bei Ihrem Finanzamt einen Antrag auf Vermeidung unbilliger Härten stellen. Wird dieser bewilligt, können Sie die Erklärung in Papierform einreichen. Wir bieten an dieser Stelle ein Musterschreiben an, welches Sie für den „Antrag auf Verzicht der digitalen Übermittlung“ ausgefüllt an Ihr Finanzamt senden können.
Mit dem folgenden Link finden Sie einen Musterantrag den Sie herunterladen bzw. ausdrucken können. Wenn Sie diesen Antrag an das Finanzamt senden, bekommen Sie vom Finanzamt entsprechende Papiervordrucke und eine Ausfüllerklärung zugesandt.
Musterantrag_analoge_Grundsteuererklaerung.pdf (87,7 KB, PDF-Datei)
1.3 Abgabe der Erklärung über das Elster-Portal www.elster.de
Für die elektronisch authentifizierte Übermittlung über müssen Sie sich über ein sogenanntes -Zertifikat authentifizieren. Falls Sie das Zertifikat nicht bereits aus der Abgabe Ihrer Steuererklärung besitzen können Sie das Zertifikat unter www.elster.de beantragen. Auch Angehörige, die bereits bei registriert sind, dürfen für Sie die Erklärung elektronisch übermitteln.
In dem beigefügten Video finden Sie eine ausführliche Erläuterung für die Ausfüllung der Formulare unter Elster.
Ausführliche Anleitung für Eigentümerinnen und Eigentümer
In den meisten Fällen müssen Sie folgende Daten in Ihrer Feststellungserklärung angeben:
Ihr Aktenzeichen (siehe Grundsteuerbescheid sowie Informationsschreiben des Finanzamts im Juni 2022)
Grundbuchinformationen (u.a. Flurstück, Grundbuchblatt und Gemarkung)
Bei mehreren Eigentümern: Informationen zu den Eigentumsverhältnissen
Wohnadresse
Grundstückart
Grundstücksfläche
Bodenrichtwert
Baujahr und ggf. Jahr einer Kernsanierung
Wohnfläche
Das Aktenzeichen finden Sie auf ihrem jährlichen Grundsteuerbescheid. Es wird Ihnen aber auch im individuellen Informationsschreiben, das alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer ab Mai erhalten sollen, auch noch einmal mitgeteilt.
Die Grundbuchinformationen entnehmen Sie entweder ebenfalls diesem Informationsschreiben, Ihrem Kaufvertrag, einem Grundbuchauszug oder den Informationen auf www.grundsteuer-geodaten.nrw.de.
Ihre Grundstücksfläche finden Sie in Ihren Kaufunterlagen oder ebenfalls auf www.grundsteuer-geodaten.nrw.de..
Die Bodenrichtwerte können Sie über das Portal www.boris.nrw.de recherchieren. Auch auf www.grundsteuer-geodaten.nrw.de können die Werte eingesehen werden.